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   BFH, 06.06.2007 - II R 20/06   

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https://dejure.org/2007,12868
BFH, 06.06.2007 - II R 20/06 (https://dejure.org/2007,12868)
BFH, Entscheidung vom 06.06.2007 - II R 20/06 (https://dejure.org/2007,12868)
BFH, Entscheidung vom 06. Juni 2007 - II R 20/06 (https://dejure.org/2007,12868)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    AO § 47; ; AO § ... 165 Abs. 1 Satz 1; ; AO § 165 Abs. 1 Satz 4; ; AO § 170 Abs. 1; ; AO § 170 Abs. 2; ; AO § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1; ; AO § 170 Abs. 2 Nr. 1; ; AO § 170 Abs. 5 Nr. 2; ; AO § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2; ; ErbStG § 30; ; ErbStG § 30 Abs. 1; ; ErbStG § 30 Abs. 4 Nr. 4; ; ErbStG § 31; ; ErbStG § 34; ; FGO § 107

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Kenntniserlangung des Finanzamts von vollzogener Schenkung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    AO 1977 § 170 Abs 5 Nr 2, AO 1977 § 170 Abs 2 Nr 1, ErbStG § 9 Abs 1 Nr 2
    Anlaufhemmung; Festsetzungsverjährung; Schenkung; Verjährung

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 05.02.2003 - II R 22/01

    Festsetzungsfrist bei der Schenkungsteuer

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
    Durch diese Vorschrift wird bei einer nach § 30 ErbStG bestehenden Anzeigepflicht die in § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO enthaltene Drei-Jahres-Grenze, bis zu der der Anlauf der Festsetzungsfrist längstens gehemmt ist, außer Kraft gesetzt und bei einer lediglich für Gerichte und Notare bestehenden Anzeigepflicht nach § 34 ErbStG der Anlauf der sonst nach § 170 Abs. 1 AO beginnenden Festsetzungsfrist gehemmt (BFH-Urteil vom 5. Februar 2003 II R 22/01, BFHE 201, 403, BStBl II 2003, 502).

    Diese Kenntnis ist gegeben, wenn das für die Verwaltung der Schenkungsteuer zuständige Finanzamt nicht durch eine Anzeige gemäß § 30 ErbStG, sondern anderweitig in dem erforderlichen Umfang (Name und Anschrift des Schenkers und des Bedachten; Rechtsgrund des Erwerbs) Kenntnis erlangt hat (BFH-Urteil in BFHE 201, 403, BStBl II 2003, 502).

  • BFH, 06.07.2005 - II R 9/04

    Beginn der Festsetzungsfrist bei Erfüllung der Anzeigepflicht durch Notar -

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
    Diese Bestimmung soll verhindern, dass durch eine späte Einreichung u.a. der Steuererklärung oder Anzeige die der Finanzbehörde zur Verfügung stehende Bearbeitungszeit (ggf. gezielt) verkürzt wird (BFH-Urteil vom 6. Juli 2005 II R 9/04, BFHE 210, 65, BStBl II 2005, 780, m.w.N.).
  • BFH, 18.10.2000 - II R 50/98

    Anlaufhemmung bei der Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
    Soweit daher das FA --wie im Streitfall-- im vierten Jahr nach der Steuerentstehung Kenntnis von der vollzogenen Schenkung i.S. des § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2 AO erlangt und noch im Jahr der Kenntniserlangung eine Steuererklärung beim Erwerber anfordert, ist die Fristhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO mit Ablauf des dritten Jahres verbraucht (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14; vom 6. Dezember 2000 II R 44/98, BFH/NV 2001, 574) und hat die Anordnung des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO, wonach die vierjährige Festsetzungsfrist "nicht vor" Ablauf des Kalenderjahres beginnt, lediglich zur Folge, dass die vierjährige Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres der Kenntniserlangung --im Streitfall mit Ablauf des Jahres 1997 bzw. 1998-- beginnt.
  • BFH, 26.10.2006 - II R 16/05

    SchSt; Festsetzungsfrist

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
    Der Fristbeginn nach § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2 AO wird durch den Zeitpunkt der Kenntniserlangung nicht vorverlegt, sondern allenfalls auf einen späteren Zeitpunkt verschoben (Urteil des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 26. Oktober 2006 II R 16/05, BFH/NV 2007, 852).
  • BFH, 28.05.1998 - II R 54/95

    Festsetzungsfrist bei der Erbschaftsteuer

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
    Insoweit trägt § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO dem mit § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO verfolgten Sicherungszweck Rechnung (vgl. BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 II R 54/95, BFHE 186, 128, BStBl II 1998, 647).
  • BFH, 06.12.2000 - II R 44/98

    Aufforderung zur Abgabe einer Schenkungsteuererklärung; Festsetzungsverjährung

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
    Soweit daher das FA --wie im Streitfall-- im vierten Jahr nach der Steuerentstehung Kenntnis von der vollzogenen Schenkung i.S. des § 170 Abs. 5 Nr. 2 Alternative 2 AO erlangt und noch im Jahr der Kenntniserlangung eine Steuererklärung beim Erwerber anfordert, ist die Fristhemmung nach § 170 Abs. 2 Nr. 1 AO mit Ablauf des dritten Jahres verbraucht (BFH-Urteile vom 18. Oktober 2000 II R 50/98, BFHE 193, 48, BStBl II 2001, 14; vom 6. Dezember 2000 II R 44/98, BFH/NV 2001, 574) und hat die Anordnung des § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO, wonach die vierjährige Festsetzungsfrist "nicht vor" Ablauf des Kalenderjahres beginnt, lediglich zur Folge, dass die vierjährige Festsetzungsfrist erst mit Ablauf des Jahres der Kenntniserlangung --im Streitfall mit Ablauf des Jahres 1997 bzw. 1998-- beginnt.
  • BFH, 25.11.1999 - III B 5/99

    Vollbeendete OHG; Beweiskraft einer PZU

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
    Der Senat hat das Rubrum das FG-Urteils gemäß § 107 FGO insoweit berichtigt, als dieses als Kläger noch den im Verlauf des Klageverfahrens verstorbenen A und nicht die an seine Stelle als Alleinerbin getretene Z als Klagepartei aufgeführt hat (zur Berichtigungsmöglichkeit in diesem Fall vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Januar 1987 II R 74/84, BFH/NV 1988, 371; vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104; vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844).
  • FG Münster, 19.01.2006 - 3 K 2941/04

    Festsetzungsverjährung trotz einer nicht auf die ErbSt bezogenen Betriebsprüfung

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
    Das Finanzgericht (FG) gab der Klage mit seinem in Entscheidungen der Finanzgerichte 2006, 785 veröffentlichten Urteil vom 19. Januar 2006, in dem als Klagepartei noch der am 29. September 2005 verstorbene A bezeichnet ist, statt.
  • BFH, 14.01.1987 - II R 74/84

    Bestimmung eines Pflegers für einen Minderjährigen durch das

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
    Der Senat hat das Rubrum das FG-Urteils gemäß § 107 FGO insoweit berichtigt, als dieses als Kläger noch den im Verlauf des Klageverfahrens verstorbenen A und nicht die an seine Stelle als Alleinerbin getretene Z als Klagepartei aufgeführt hat (zur Berichtigungsmöglichkeit in diesem Fall vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Januar 1987 II R 74/84, BFH/NV 1988, 371; vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104; vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844).
  • BFH, 20.01.1988 - IX R 155/83

    Berichtigungsfähigket der eindeutig unzutreffenden Parteibezeichnung im Urteil

    Auszug aus BFH, 06.06.2007 - II R 20/06
    Der Senat hat das Rubrum das FG-Urteils gemäß § 107 FGO insoweit berichtigt, als dieses als Kläger noch den im Verlauf des Klageverfahrens verstorbenen A und nicht die an seine Stelle als Alleinerbin getretene Z als Klagepartei aufgeführt hat (zur Berichtigungsmöglichkeit in diesem Fall vgl. BFH-Entscheidungen vom 14. Januar 1987 II R 74/84, BFH/NV 1988, 371; vom 20. Januar 1988 IX R 155/83, BFH/NV 1990, 104; vom 25. November 1999 III B 5/99, BFH/NV 2000, 844).
  • BFH, 22.04.2009 - I R 57/06

    Kein Abzugsverbot für Teilwertabschreibungen bei Auslandsbeteiligungen im

    Das angefochtene Urteil wird auf der Grundlage des § 107 Abs. 1 FGO berichtigt, soweit das FG nach der Kurzbezeichnung des Klagegegenstandes über einen Klagegegenstand "Feststellung von Besteuerungsgrundlagen gem. § 47 Abs. 1 KStG zum 31.12.2001" eine Entscheidung getroffen hat (zur Berichtigung eines angefochtenen FG-Urteils im Revisionsverfahren s. nur Urteil des Bundesfinanzhofs vom 6. Juni 2007 II R 20/06, BFH/NV 2008, 4, m.w.N.).
  • BFH, 28.06.2011 - X B 146/10

    Gerichtlicher Vergleich kein rückwirkendes Ereignis

    Der Senat hat das Rubrum das FG-Urteils gemäß § 107 FGO insoweit berichtigt, als dieses als Kläger noch den im Verlauf des Klageverfahrens verstorbenen M und nicht die an seine Stelle als Erbengemeinschaft getretenen I und A als Klagepartei aufgeführt hat (BFH-Urteil vom 6. Juni 2007 II R 20/06, BFH/NV 2008, 4, unter II.4.).
  • BFH, 28.11.2011 - III B 96/09

    Beschlussberichtigung bei eindeutig unzutreffender Parteibezeichnung, nicht aber

    Diese liegt u.a. vor, wenn der Beschluss als Klägerin eine nicht mehr existente Person benennt, deren Parteistellung inzwischen auf eine andere Person bzw. mehrere andere Personen übergegangen ist (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2007 II R 20/06, BFH/NV 2008, 4, m.w.N.).
  • FG München, 30.05.2012 - 4 K 689/09

    Verdeckte Gewinnausschüttung als freigebige Zuwendung - Irrige Beurteilung

    Für die Schenkungsteuer ist jedoch der Beginn der Festsetzungsfrist gemäß § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO bis zum Ablauf des Kalenderjahres gehemmt, in dem die Finanzbehörde von der vollzogenen Schenkung Kenntnis erlangt hat (vgl. BFH-Urteil vom 6. Juni 2007 II R 20/06, BFH/NV 2008, 4).

    Eine gemischte freigebige Zuwendung ist auch bei einem Sachverhalt gegeben, der ertragsteuerrechtlich als so genannte verdeckte Gewinnausschüttung aus einer Kapitalgesellschaft zu behandeln ist (BFH-Urteil vom 6. Juni 2007 II R 20/06, BFH/NV 2008, 4).

  • BFH, 14.07.2008 - II B 5/08

    Anlaufhemmung der Festsetzungsfrist bei Schenkungsteuer - rechtliches Gehör -

    § 170 Abs. 5 Nr. 2 AO kann vielmehr lediglich zur Folge haben, dass die Anlaufhemmung über den in § 170 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 AO bestimmten Zeitraum von höchstens drei Kalenderjahren hinaus fortbesteht (BFH-Urteile vom 6. Juni 2007 II R 54/05, BFHE 217, 393, BStBl II 2007, 954; vom 6. Juni 2007 II R 21/06, Höchstrichterliche Finanzrechtsprechung --HFR-- 2008, 113, und vom 6. Juni 2007 II R 20/06, BFH/NV 2008, 4).
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